Kinderstärkungskonzept der KGS Deutschherrenschule
Unser Kinderstärkungskonzept arbeitet präventiv.
Wir unterstützen die Kinder darin, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln, indem sie lernen:
- eigene Stärken und Schwächen zu akzeptieren,
- Missstände und Unrecht zu erkennen und zu benennen,
- und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
Kinderstärkungskonzept
Inhaltsverzeichnis
1. Leitbild
2. Präventionsangebote
2.1. Kinderstärkungsangebote
2.2. Personalverantwortung und Fortbildung
2.2.1. Achtsame Personalverantwortung und Selbstverpflichtungserklärung
2.2.2. Verweis auf Notfallordner
3. Partizipation im Grundschulalltag
4. Kooperationspartner
5. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen
6. Anhang
6.1. Ergänzende Materialien/ Literatur
6.2. Handreichung zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an Schulen
1. Leitbild
Durch Heterogenität stark
1. Hier ist jede/r willkommen
2. Wir machen Stärken sichtbar
3. Wir gehen respektvoll miteinander um
Aus diesem Leitbild hat die Deutschherrenschule folgende Schulregeln abgeleitet:
1. Ich gehe friedlich und respektvoll mit anderen Kindern um.
2. Wenn ich mit Anderen rede, bin ich freundlich.
3. Ich gehe vorsichtig mit allen Sachen um.
Das Leitbild und die Schulregeln bilden die Basis für unser Zusammenleben in der Schule.
2. Prävention an der DHS
An der Deutschherrenschule ist es uns wichtig, die Kinder ganzheitlich zu selbstbewussten jungen Menschen zu erziehen. Dazu gehört, zum einen, dass sie ihre Grenzen kennenlernen, stark im sozialen Miteinander werden und Konflikte bewältigen lernen. Zum anderen aber auch, dass alle Kinder altersangemessene Informationen über Schutzangebote und Ansprechpersonen für sich selbst bekommen, um sich Hilfe holen zu können.
Kinderschutz und Kinderrechte gehören zu unserem Erziehungsalltag an der DHS. Wir leben eine Kultur des Stärkens, Hinhörens und Hinsehens.
2.1 Kinderstärkungsangebote
Präventionsangebote zum sozialen Lernen/Kinder stark machen:
· Gewaltfrei Lernen (siehe Konzept) ist im Vor- und Nachmittag in das gesamte pädagogische Handeln an der Deutschherrenschule integriert. Intensiv wird hier der Einstieg im 1. Schuljahr geübt.
Ein weiteres Intensivtraining erfolgt in Klasse 3.
· Mut tut gut – Intensivtraining im 2. Schuljahr
· Schwerpunkt Medienkompetenzerziehung im 4. Schuljahr (Medienkonzept)
· Selbstsicherheitskurse in den Ferien
· Balu und Du
· „Wir Wochen“ zu Beginn eines jeden Schuljahres
· Gruppentreffen am Nachmittag
· Defence for kids
Prävention im Bereich Sport/ Bewegung:
· Psychomotorik in der Schuleingangsphase (Förderkonzept Schuleingangsphase)
· Bewegte Pause in der Turnhalle und auf dem Schulhof, Disco- und Boulder-Pause
· Sportangebote am Nachmittag (Fußball, Power dich aus, Ballspiele, Yoga, Entspannung)
· Erlebnispädagogische Angebote in den Ferien (Bogenschießen, Klettern, Slacklining)
Prävention und Medienerziehung:
· Medienkonzept DHS
· Medienkonzept Hürther Grundschulen
· Begleitete Gamingtage in den Ferien
Weitere Präventionsangebote
· Kurs „Abenteuer Ernährung“
· Hörspielerstellung mit der Opernwerkstatt Köln
· Musical
· Chor mit Auftritten in Schule und außerhalb der Schule
2.2 Personalverantwortung und Fortbildung
2.2.1 Achtsame Personalverantwortung und Selbstverpflichtungserklärung
Die erste Verantwortung für die Prävention und Intervention im Bereich Kinderschutz liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Im Schulalltag sind eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinderschutz wichtig.
Gleichzeitig heißt dies aber auch, dass die Lehrkräfte ihre Art des Umgangs mit den ihnen anvertrauten Kindern reflektieren und definieren. Für Landesbeamte und insbesondere für Lehrer*innen ist dies auch rechtlich in der allgemeinen Dienstordnung (ADO §3 Abs.4, LBG NRW §§42ff. und BeamtStG §§33ff) hinterlegt.
Für Beschäftigte oder ehrenamtliche Mitwirkende an den Hürther Grundschulen, für die es keine konkrete rechtliche Grundlage gibt, wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter*innen in der jeweiligen OGS.
Bei Bewerbungen und Einstellungen ist immer auf das Kinderschutzkonzept und den entsprechenden Verhaltenskodex hinzuweisen. Eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anhang 10.3.1) ist zu unterzeichnen.
Bei jedem internen Verdachtsfall tritt der Interventionsplan, siehe Anhang, in Kraft und die Schulaufsicht ist einzubeziehen. Dabei ist mit großem Bedacht und Sorgfalt vorzugehen, um einerseits den notwendigen Schutz der Schüler*innen zu gewährleisten und zum anderen Vorverurteilungen zu vermeiden bzw. nach Beleg einer falschen Verdächtigung die Reputation Betroffener zu sichern.
3. Partizipation im Grundschulalltag
Partizipation in der Grundschule ist gesetzlich geregelt. Für die Partizipation der Kinder gelten als Grundlage zum einen die Grundsätze der Schülermitwirkung. Sie sind im Runderlass des Kultusministeriums im November 1979 geregelt. Zum anderen wurde 10 Jahre später im November 1989 die UN Kinderrechtskonvention verabschiedet. In Artikel 12 sichern die Vertragsstaaten dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen, das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und angemessen und entsprechend seinem Alter zu berücksichtigen.
Partizipation und Teilhabe ist demnach ein Recht von Kindern und muss in allen schulischen Strukturen, das heißt sowohl organisatorisch, im Unterricht als auch in der Beziehungsgestaltung umgesetzt werden.
Schulische Mitbestimmung stärkt die Kinder und erleichtert den Zugang zu Kinderrechten. Gleichzeitig werden die Kinder ermutigt sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.
Die Mitbestimmung am Schulgeschehen und die Mitgestaltung der Schule sind gerade für die Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, wichtig um sich wohlzufühlen. Durch die Mitbestimmung kann der Lern- Ort zum Lebensort werden (vgl ISA).
Die Deutschherrenschule ist eine offene Ganztagsschule.
Während die Kinder kontinuierlich an das Thema Partizipation herangeführt werden, können sich die Eltern, LehrerInnen, pädagogischen Fachkräfte und alle weiteren MitarbeiterInnen jederzeit mit ihren Themen, Ideen, Vorhaben und Meinungen einbringen. Sofern immer die Kinder im Fokus stehen, profitieren wir als Schule von der Vielfältigkeit und können unsere Schul- und Unterrichtsentwicklung aus vielen Perspektiven beleuchtet weiterentwickeln.
Partizipation fördert Selbstbestimmung, Toleranz und Verantwortung. Gemeinsames Gestalten, wertschätzendes Miteinander und das Erlernen von Demokratie sind uns wichtige Anliegen. Wir schaffen Freiräume für alters- und entwicklungsangemessene Beteiligung der Schüler und Schülerinnen am Schulleben. Durch die Teilhabe an Entscheidungsprozessen werden sie zu Selbstständigkeit und Selbstverantwortung angeleitet. Sie haben regelmäßig die Möglichkeit, bei Themen des Schulalltags wie bspw. die Schulhofgestaltung, (…) mitzubestimmen. Das Zusammenleben an unserer Schule wird von den Kindern u. a. in folgenden Gremien mitgestaltet.
Kinderebene
Klassensprecherin und Klassensprecher
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und eine Klassensprecherin, die die Belange der Klasse im Schülerparlament vertreten.
Klassenrat
Wöchentlich tagt in jeder Klasse der Klassenrat. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, in der Klasse individuelle und aktuelle Themen zu besprechen und gegebenenfalls Konflikte in der Klassengemeinschaft zu lösen. Spätestens in der Stufe 3/4 organisieren sich die Kinder dabei weitgehend selbst und übernehmen die Aufgaben auf die Zeit zu achten, Das Protokoll zu schreiben und sie leiten den Klassenrat.
Schülerparlament
Das Schülerparlament setzt sich aus den Vertretern und Vertreterinnen aller Klassen zusammen. Alle 14 Tage treffen sich die Kinder mit der Konrektorin und dem Schulsozialarbeiter. Hier werden Anliegen aus der Schülerschaft diskutiert und abgestimmt. Im Anschluss leiten die Klassensprecher und Klassensprecherinnen die Inhalte im Rahmen des Klassenrates an alle Schüler uns Schülerinnen weiter. Die Arbeit des Schülerparlaments wird in der Pausenhalle in einer Time-line vom Parlament dokumentiert.
Schülersprecher und Schülersprecherin
Die Klassensprecher und Klassensprecherinnen, die sich auf das Amt des Schülersprechers oder der Schülersprecherin bewerben möchten, stellen sich im Schülerparlament vor und erklären, warum sie – ihrer Meinung nach-für dieses Amt geeignet sind. Anschließend werden sie vom Schülerparlament demokratisch für ein Jahr gewählt.
Kinderrat
Die Kinder, die die Ganztagsschule auch am Nachmittag besuchen, beraten die für sie wichtigen Themen im Kinderrat. Jede Gruppe wählt zu Beginn des Schuljahres eine Gruppensprecherin oder einen Gruppensprecher und eine Vertretung die die Belange der Gruppe im Kinderrat vertreten. Dieser tagt einmal monatlich. In der darauffolgenden Woche werden die Themen und Ergebnisse in den Gruppen besprochen. Wenn es Anträge seitens des Kinderrates gibt, beispielsweise die Abschaffung des Gruppentages, tragen die Vorsitzenden des Kinderrates diese den Erwachsenen im Gesamtteam freitags vor.
Die Schülerinnen und Schüler erleben Partizipation über den Kinderrat hinaus in den folgenden Bereichen der OGS:
· Mitspracherecht bei der Essensplanung (Nachtisch, Ferienessen)
· Ferienprogrammgestaltung
· Ideen für Kurse
· Raumgestaltung
· Anschaffung von Spiel- und Bastelmaterial
· Gestaltung der Geburtstagsfeiern
Schulversammlung
In regelmäßigen Abständen finden in der Eingangshalle Schulversammlungen statt. Sie werden genutzt, um positive Ereignisse im Schulgeschehen hervorzuheben und zu loben.
Partizipation auf Elternebene
Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Landesverfassung sowie aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG). Wir können auf ein großes Spektrum an Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der Elternschaft zurückgreifen. Hinzu kommt, dass unsere Elternschaft sehr engagiert und hilfsbereit ist und uns, wo sie nur können, unterstützt. Die Eltern sind in vielen Bereichen des Schullebens fester Bestandteil und unterstützen uns jedes Jahr auf vielfältige Weise z.B.: bei dem Fussballturnier Kids Cup, dem Karnevalszug, dem Sportfest, dem Sponsorenlauf, der Musicalaufführung und dem Schulfest. Wir können uns immer auf die Mithilfe der Eltern verlassen und wissen das sehr zu schätzen. Über die gesetzlich festgelegten Gremien der Schulpflegschaft und der daraus gewählten Schulkonferenz hinaus arbeiten wir in vielen Bereichen sehr eng und vertrauensvoll mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler zusammen. Die pädagogische Arbeit unserer Grundschule ist ohne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern undenkbar. So wie es das Schulmitwirkungsgesetz vorsieht, beziehen wir unsere Elternschaft regelmäßig in das Schulleben und die schulische Arbeit mit ein (vgl. Fragebogen im Anhang). Wir sind sehr dankbar für die tatkräftige Mithilfe, die unsere engagierten Eltern uns entgegenbringen.
Die Gremien der Schule, in denen die Eltern mitwirken:
Schulpflegschaft,
Schulkonferenz
Förderverein
Auch in der OGS beteiligen sich die Eltern mit viel Engagement. Am Anfang des Schuljahres können sich die Eltern freiwillig für den Elternrat melden. Der Elternrat tagt 3- bis 4-mal im Jahr, dort können die Eltern Themen anbringen, die gerade aktuell sind und die Elternschaft beschäftigen. Darüber hinaus unterstützt der Elternrat das Kollegium beispielweise in der Planung und Umsetzung des Sommerfestes, der Nachtwanderung oder des Sternwartenbesuchs.
Partizipation auf Kollegiumsebene
An unserer Schule nimmt die Teamarbeit einen wichtigen Stellenwert ein. Über die fest verankerten Gremien und Konferenzen hinaus bereiten die Erwachsenen den Unterricht und die außerunterrichtlichen Aktivitäten gemeinsam im Stufenteam vor. Um Transparenz bezüglich der Zuständigkeiten zu schaffen und die entsprechenden Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu finden, wird die Verteilung aller außerunterrichtlichen Aufgaben in unserem Geschäftsverteilungsplan festgehalten. Im siebten Teil des Schulgesetzes für das Land NRW sind in den § 62 - 75 diverse Formen der Mitwirkung festgelegt. Darüber hinaus gestalten wir an unserer Schule die Mitwirkung und somit auch Mitbestimmung des Kollegiums, inklusive aller pädagogischen Fachkräfte, Ergänzungskräfte sowie die OGS-Leitung, in folgenden Gremien:
Konferenzen und Arbeitsgruppen: Lehrerkonferenz, Stufenkonferenz, Fachkonferenz, Klassenkonferenz, Steuergruppe, Konzeptgruppen, Dienstbesprechungen, Fachkräftetreffen und Gesamtteam.
In diesen Gremien findet unsere Schul- und Unterrichtsentwicklung statt. Hier erarbeiten wir unsere Konzepte und definieren unser Schulprofil. Zudem planen und organisieren wir das Schulleben. Dabei profitieren wir von unserem multiprofessionellen Team, der erweiterte Blick gibt neue Impulse für das gesamte Schulteam.
Um die Kommunikation und Partizipation auch auf Leitungsebene vorzuleben, treffen sich wöchentlich die Schulleiterin mit der Konrektorin, der OGS-Leiterin und ihrer Stellvertreterin, der Schulsozialarbeiter sowie der Hausmeister und planen gemeinsam das Schulleben.
4. Kooperationspartner der DHS
· Jugendamt Stadt Hürth – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Friedrich-Ebert-Str. 40
50354 Hürth
Ansprechpartner: Herr Ralf Zentis
Tel.: 02233 – 53 132
· Kinderschutzdienst des Jugendamtes der Stadt Hürth
Friedrich-Ebert-Str. 40
50354 Hürth
Ansprechpartnerinnen:
Frau Peter: 02233 – 53 374
Frau Wolff: 02233 – 53 307
· Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Stadt Hürth
Rosellstr. 25
503543 Hürth
Ansprechpartner:
Herr Dr. Martin Schmela
Tel.: 02233 – 80560
· Schulpsychologischer Dienst des Rhein-Erft-Kreises
Richard-Bertram-Str. 79
50321 Brühl
Tel.: 02232 – 9695-0
· Caritas Beratungsstelle Hürth
Reifferscheidstr. 2-4
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Dorothea Böcker
Tel.: 02233 – 79 90 91 67
· Familienbüro „Mittendrin“
Bonnstr. 32
50354 Hürth
Ansprechpartnerin. Frau Katharina Sengersdorf
Tel.: 02233 – 8058879
· Städtisches Jugendzentrum Hürth (JuZe)
Bonnstr. 105
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Melanie Esch
Tel.: 02233 – 78670
· Josef-Metternich-Musikschule
Bonnstr. 109
50354 Hürth
Ansprechpartner: Herr Michael Schumacher
Tel.: 02233 – 994145
· Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises
Clearingstelle Schulabsentismus
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: 02271 – 830
· Polizei NRW Rhein-Erft-Kreis
Bezirksdienst Hürth
Ansprechpartner Hermülheim
Herr Uwe Kürten
Tel.: 02233 – 522732
Mobil: 0176 – 13522732
· Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Hürth
Kölnstr. 14
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Angela Czaja
Tel.: 02233 – 400262
· Hürther Brücke der Kulturen e.V.
Friedrich-Ebert-Str. 36
50354 Hürth
Tel.: 02233 – 7138669
· Lesefreunde Hürth e.V.
Severinusstr. 89
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Ulla Buse
Tel.: 02233 – 42552
· Bürgerstiftung Hürth
Brabanter Platz 1
50354 Hürth
Tel.: 02233 – 61997370
· Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland
Schützenstr. 25
50321 Brühl
Tel.: 02232 – 501010
· Pfarrbüro St. Severin Hermülheim
Severinusstr. 61-63
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Ursula Stähler
Tel.: 02233 – 9940510
· Pfarrbüro St. Mariä Geburt Efferen
Frongasse 8
50354 Hürth
Ansprechpartnerin: Frau Ursula Stähler
Tel.: 02233 – 9632211
· Hürther Jazzclub e.V.
Bruchstr. 29
50354 Hürth
Ansprechpartner: Herr Günter Reiners
Tel.: 0179 – 4983106
· Defense 4 kids place
Selbstsicherheitskurse
Weierstr. 37
50354 Hürth
02233 9623994
kontakt@defense4kids.de
www.defense4kids.de
· FREIO e.V. – Kontakt-, Informations- und Präventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Rhein-Erft-Kreis
Otto-Hahn-Str. 22
50126 Bergheim
02271 838398
freio@web.de
www.freio-ev.de
· Stadtsportverband Hürth e.V.
Bonnstr. 32
50354 Hürth
02233 8054103
info@ssv-huerth.de
www.ssv-huerth.de
· Balu und Du e.V.
Georgstr. 7
50676 Köln
0221 96986252
info@balu-und-du.de
www.balu-und-du.de
· taps Kindersport
Heidgesweg 113
50226 Frechen
0178 8609746
n.zepp@taps-kindersport.de
· Opernwerkstatt am Rhein
Vereinssitz: Bachstr. 93, 50354 Hürth
Verwaltungssitz: Grunerstr. 86, 40239 Düsseldorf
02233 692486, 0173 3157109
kontakt@opernwerkstatt-am-rhein.de
www.opernwerkstatt-am-rhein.de
· Fussballschule Match Skills
Argeles-Sur-Mer Str. 6
50354 Hürth
0176 31501965
info@fussballschule-matchskills.de
www.fussballschule-matchskills.de
· Sarah Appel- Ernährungsberaterin
50354 Hürth
0157 71966893
info@ernährungsberatung-appel.de
www.ernährungsberatung-appel.de
· Erlebnisreich.nrw
Spürkerau 29
50374 Erftstadt
0179 7981496
info@erlebnisreich.nrw
· Gewaltfrei Lernen e.V.
Frau Sybille Wanders
Jordeweg 10
50259 Pulheim
0178 6262262
s.wanders@gewaltfreilernen.de
www.gewaltfreilernen.de
5. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen
Ansprechpartner an der Deutschherrenschule
In der Deutschherrenschule wird jedes Anliegen ernst genommen. Wir möchten die Kinder ermutigen, über ihre Probleme innerhalb und außerhalb der Schule zu sprechen und sich Hilfe zu holen. Dazu ist ein Schulklima notwendig, das von gegenseitigem Respekt und großem Vertrauen geprägt ist. Wir arbeiten nach ETEP(siehe ETEP-Konzept). Im Rahmen des Programms „Lernen für Freundschaft“ erlernen die Kinder mit Konflikten angemessen umzugehen. Sie klären Konflikte mit anderen Kindern mit Hilfe der Friedensbrücke.
Bei der Klärung von Konflikten zwischen Kindern und Erwachsenen zählt für Kinder die Vertrauensebene. Sie wenden sich zunächst an die Person, zu der sie das meiste Vertrauen haben:
• Klassenleitung
• Sozialarbeit
• Gruppenleitung
weitere Lehrkräfte und päd. Mitarbeiter
• Klassensprecher und Klassensprecherin
• Schülerparlament
Die Kinder kennen die Nummer gegen Kummer. Diese Nummer wird an der Infotafel Kinder veröffentlicht. Die Kinder werden im Klassenrat darüber informiert. Alle Erwachsenen beobachten die Kinder sorgfältig. Wird eine Kindswohlgefährdung im häuslichen Bereich vermutet, handeln alle nach den Handreichungen zum Verfahren bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung an Schulen. Bei Gefährdungen innerhalb der Schule finden sich alle Informationen im Notfallordner (Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention).
Die Deutschherrenschule möchte auch für die Erwachsenen ein Schulklima schaffen, welches von gegenseitigem Respekt und großem Vertrauen geprägt ist. Wir klären Konflikte zunächst mit den Menschen, die unmittelbar involviert sind. Darüber hinaus stehen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung:
· Klassenleitung/ Fachlehrkraft
· Schulleitung
· Gruppenleitung
· OGS – Leitung
· Sozialarbeit
· ASD, außerhalb der Dienstzeiten Polizei
· Kinderschutzbeauftragte (Anna Schmidt, OGS Fachkraft)
6. Anhang
6.1. Ergänzende Materialien/Literatur
· www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de Informationen zu den Elementen des Schutzkonzeptes in Schulen sowie die jeweiligen länderspezifischen Informationen und Grundlagen
· www.was-ist-los-mit-jaron.de Selbstlerntool mit digitalem Grundkurs und Kommunikationspaket von der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
· www.schulministerium.de Notfallordner für Schulen in Nordrhein-Westfalen - Hinsehen und Handeln
· www.nummer-gegen-kummer.de 116111 – die Nummer gegen Kummer
· www.trau-dich.de Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs
· www.klicksafe.de Elterninformationen im Themenfeld Medienerziehung
· www.zartbitter.de Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
· www.mut-tut-gut-rheinland.de Projekt-Internetseite für Gewaltprävention und Emanzipatorische Jugendarbeit
· www.schutzraum-medienkompetenz.de Fortbildungen und Kontakt zu Medienkompetenz im Internet