Eltern gestalten Schule mit
Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Landesverfassung sowie aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG). Wir können auf ein großes Spektrum an Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der Elternschaft
zurückgreifen. Hinzu kommt, dass unsere Elternschaft sehr engagiert und hilfsbereit ist und uns, wo sie nur können, unterstützt. Die Eltern sind in vielen Bereichen des Schullebens fester Bestandteil und unterstützen uns jedes Jahr bei dem Fussballturnier kids cup, dem Karnevalszug, dem Sportfest, dem Sponsorenlauf, der Musicalaufführung und dem Schulfest. Wir können uns
immer auf die Mithilfe der Eltern verlassen und wissen das sehr zu schätzen. Über die gesetzlich festgelegten Gremien der Schulpflegschaft und der daraus gewählten Schulkonferenz hinaus, arbeiten wir in vielen Bereichen sehr eng und vertrauensvoll mit den Eltern unserer SchülerInnen zusammen. Die pädagogische Arbeit unserer Grundschule ist ohne eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Eltern undenkbar. So wie es das Schulmitwirkungsgesetz www.schulministerium.nrw/elternmitwirkung-der-grundschule vorsieht, beziehen wir unsere Elternschaft regelmäßig in das Schulleben und die schulische Arbeit mit ein. Wir sind sehr dankbar für die tatkräftige Mithilfe, die unsere engagierten Eltern uns entgegenbringen. Die Gremien der Schule, in denen die Eltern mitwirken sind :
Schulpflegschaft,
Schulkonferenz
Förderverein
Elternrat
Auch in der OGS beteiligen sich die Eltern mit viel Engagement. Zu Beginn des Schuljahres können sich die Eltern freiwillig für den Elternrat melden. Dieser tagt 3- bis 4-mal im Jahr.